. § 301 SGBV, Bearbeitung offener Forderungen in Zusammenarbeit mit der Finanzbuchhaltung, Mitwirkung beim Management der Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) und der Krankenkassen, Betreuung
in Zusammenarbeit mit der Finanzbuchhaltung Mitwirkung beim Management der Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) und der Krankenkassen Betreuung des Leistungserbringer-Portals des MD. Sie tragen mit Ihrer Arbeit
. § 301 SGBV, Bearbeitung offener Forderungen in Zusammenarbeit mit der Finanzbuchhaltung, Mitwirkung beim Management der Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) und der Krankenkassen, Betreuung
in Zusammenarbeit mit der Finanzbuchhaltung Mitwirkung beim Management der Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) und der Krankenkassen Betreuung des Leistungserbringer-Portals des MD. Sie tragen mit Ihrer Arbeit